| Neue waffenrechtliche Regelungen treten in Kraft |
Das Vierte Gesetz zur Änderung des
Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes
enthält, ist am 24.Juli 2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062)
veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen treten gemäß Artikel 5
Abs. 2 am Samstag, dem 25.Juli 2009, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt für das Schießen mit großkalibrigen Waffen die neue Altersgrenze von 18 Jahren; ausgenommen sind Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen. Für den KK-Bereich ist zu beachten, dass für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) die Einverständniserklärung der Eltern nun bis zum 18. Lebensjahr reichen muss. Mehr dazu auf der Seite des Deutschen Schützenbundes (DSB) .
Quelle: Newsletter des DSB |